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Dichtheitsprüfung nach § 61a des Landeswassergesetzes NRW.

Gemäß § 61a des Landeswassergesetzes müssen Abwasserleitungen bis zum 31. Dezember 2015 auf ihre Dichtheit geprüft werden. Für Leitungen, die vor dem 1. Januar 1965 erstellt worden sind und in einem Wasserschutzgebiet liegen, lief die Frist in Mülheim an der Ruhr bereits Ende 2009 ab.

Foto mit einem Mitarbeiter und der Kanal-TV Kamera

Für den privaten Hausanschluss („Dichtheitsprüfung“) gilt in der Regel folgende Vorgehensweise:

  • Reinigung des Anschlusses bis zum städtischen Kanal

  • Optische Kontrolle der Rohre auf Dichtheit mittels Kanal-TV-Kamera

  • Informationen und Beratung zur Dichtheitsprüfung


Bei Standardleitungen liegt der Richtpreis für eine Dichtheitsprüfung nach § 61a bei rund 300 bis 700 Euro inklusive Mehrwertsteuer.


Gerne informieren wir Sie persönlich und erstellen ein individuelles Angebot. Kostenlos und unverbindlich.

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Ihre Ansprechpartner:


Jochen Gerstmeier (0208) 4501-466

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