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Benjamin BögerKontakt
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Wir bringen den Regen zurück ins Grundwasser..
Wir beraten Sie bei der Entsiegelung Ihrer Betriebsflächen und helfen Ihnen, Ihre Niederschlagswassergebühren zu senken.

Regenwasser gehört nicht in die Kanalisation! Wir beraten Sie, wie Sie die Dach-, Wege- und Parkplatzflächen Ihres Betriebs, die bislang an den Kanal angeschlossen waren, entsiegeln können. So könnten Sie das Regenwasser beispielsweise zur Bewässerung Ihrer Grünanlagen bzw. Ihres Gartens oder als Unternehmen zur Unterstützung Ihrer Produktionsprozesse nutzen . Durch auf Ihr Unternehmen abgestimmte Versickerungslösungen kann Niederschlagswasser kontrolliert dem Grundwasser zugeführt werden. Diese Lösungen sind nicht nur umweltbewusst, sondern auch kostensparend, denn sie senken Ihre Abwassergebühren erheblich.
Bei Neubauten muss nach § 51 Landeswassergesetz NRW die Versickerung bereits zum Zeitpunkt der Planung geprüft werden.
Sie benötigen darüber hinaus Informationen über die Anbindung an das öffentliche Kanalnetz?
Wir helfen Ihnen weiter. Sprechen Sie uns an!
Unser Service:
Bei Neubauten muss nach § 51 Landeswassergesetz NRW die Versickerung bereits zum Zeitpunkt der Planung geprüft werden.
Sie benötigen darüber hinaus Informationen über die Anbindung an das öffentliche Kanalnetz?
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Unser Service:
- Entsiegelungsberatung durch Aufzeigen der Möglichkeiten von Regenwassernutzung und Versickerung
- Planauskünfte

