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Kleinkläranlagen.

Was tun bei fehlender Kanalisation?

Auch im Mülheimer Stadtgebiet gibt es Grundstücke, die nicht durch einen öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanal erschlossen sind.

Auf solchen Grundstücken kann die Schmutzwasserentsorgung entweder durch eine abflusslose Sammelgrube oder durch eine Kleinkläranlage erfolgen. Eine abflusslose Sammelgrube ist eher als Übergangslösung geeignet, wenn z.B. ein kurzfristiger Anschluss an die öffentliche Kanalisation geplant ist. Dies sollte innerhalb der nächsten fünf Jahre erfolgen.

Für längerfristige Lösungen empfiehlt sich, auch aus Kostengründen, der Bau einer vollbiologischen Kleinkläranlage. Bis 2015 ist generell eine Umrüstung der betriebenen Mehrkammersysteme auf ein vollbiologisches Reinigungsverfahren erforderlich.

Kleinkläranlagen (KKA) unterliegen den gleichen Umweltschutzzielen wie zentrale Klärwerke. Daher spielen Betrieb und Wartung eine bedeutende Rolle. Kleinkläranlagen sind gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Vorgaben der DIN 4261 zu errichten und zu betreiben.


Wir bieten Ihnen eine umfassende Wartung, die alle rechtlichen Forderungen erfüllt. Dazu gehören:

  • Überprüfen des Gesamtzustandes der Kleinkläranlage (Sichtkontrolle vom Zulauf; Kontrolle von Geruch, Farben, Ölen, Fetten), bauliche Überprüfung

  • Einsichtnahme in das Betriebsbuch, Ablesung des Betriebsstundenzählers, Feststellung des regelmäßigen Betriebes

  • Funktionskontrolle der betriebswichtigen Anlagenteile (Belüftungsaggregate, Steuereinrichtung usw.)

  • Wartung der maschinellen Einrichtungen (Filter, Betriebsstoffe usw.)

  • Einstellung optimaler Betriebswerte

  • Feststellen der Schlammspiegelhöhe im Schlammspeicher, ggf. Veranlassung der Schlammabfuhr

  • Vermerken der Wartung im Betriebsbuch

  • Probenahme und Abwasseranalyse (Parameter: Temperatur, pH-Wert, absetzbare Stoffe)

  • Übersendung eines schriftlichen Wartungsprotokolls


Gerne informieren wir Sie persönlich und erstellen ein individuelles Angebot. Kostenlos und unverbindlich.

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Ihre Ansprechpartner:

Sabine Koch (0208) 4501-477

Michael Neuhaus (0208) 4501-478

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