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Wir helfen Ihnen, alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten..

Die Entsorgung des Abwassers ist gesetzlich streng geregelt. Wir sorgen dafür, dass Ihr Betrieb alle Vorgaben erfüllt.

Das obere Foto zeigt ein Paragraphen-Zeichen und auf dem unteren Foto sieht man zwei Hände die auf einen Plan zeigen

§ 61 a Landeswassergesetz NRW
„Im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen (…) sind von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen.
(…) Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung (…) spätestens bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt werden.“

Wir überprüfen Ihre Rohre mit einer Kanal-TV-Kamera auf Dichtheit. Gerne informieren wir Sie persönlich und erstellen ein individuelles Angebot.

§ 2 Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVKan) „Der Betreiber eines Kanalisationsnetzes hat die Kanalisationsnetze (…) auf Zustand und Funktionsfähigkeit selbst zu überwachen (…).“

Firmen ab einer Betriebsfläche von drei Hektar unterliegen der Selbstüberwachungsverordnung Kanal. Wir garantieren einen ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Abwasseranlagen nach SüwVKan, indem wir Ihre Anlagen überwachen und die durchgeführten Kontrollen für Sie dokumentieren.

Unser Service:

  • Unterstützung bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

Ihr Ansprechpartner:

Andreas Preussner (0208) 4501-461

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