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Schaubild einer Grundstücksentwässerungsanlage

Wohin mit dem Abwasser?.

Diese Frage stellt sich wohl jedem Bauherrn. Ohne Nachweis einer dauerhaften Entsorgungslösung für Schmutz- und Niederschlagswasser gibt es keine Baugenehmigung. Außerdem obliegt es in Mülheim an der Ruhr laut gültiger Abwasserbeseitigungsatzung dem Grundstückseigentümer, seinen Anschlusskanal herzustellen und zu unterhalten. 

Dabei darf die Herstellung des Anschlusskanals nur durch ein von der Stadt Mülheim an der Ruhr zugelassenes Tiefbauunternehmen erfolgen. Aber nicht nur für den Neubau, sondern auch für geplante Veränderungen oder die Beseitigung der Anschlüsse an die öffentliche Kanalisation benötigen Sie eine Genehmigung von medl. Das Gleiche gilt, wenn sich Menge und Beschaffenheit des Abwassers ändern, zum Beispiel bei der Umwandlung von Wohn- in Gewerbenutzung. medl möchte Sie bei Ihren Projekten von Anfang an beratend begleiten.
 
Ihre Anfrage nach der Möglichkeit der dauerhaften Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser eines Grundstückes ist dabei der erste Schritt. Bitte nutzen Sie hierzu unseren Entwässerungsantrag. Denn bevor Sie von medl eine Antwort über Entsorgungs- und Anschlussmöglichkeiten erhalten, benötigen wir die auf der Rückseite des Entwässerungsantrages aufgeführten Unterlagen.
 
Als Planungsgrundlage erhalten Sie von medl u. a. Informationen, über:

  • Art der vorhandenen öffentlichen Abwasseranlagen und deren Dimensionierung oder ggf. geplante Erschließungen

  • die Anschlussmöglichkeiten in den öffentlichen Kanal (Stutzen)

  • Angabe der Anschlusshöhe

  • Hinweise zu eventuell bestehenden Einleitbeschränkungen

  • Entsorgungsalternativen


Nun können Sie mit der Planung Ihres Anschlusses beginnen. Unter Beachtung unserer Informationen zur Grundstücksentwässerung, der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr und dem Entwässerungsantrag, reichen Sie bitte Ihre Unterlagen zur Prüfung bei medl ein.

 
Sind alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht, werden diese von medl auf ihre Übereinstimmung mit der Abwaserbeseitigungssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr geprüft. Die geprüften Unterlagen gehen mit einem Prüfvermerk an das Bauordnungsamt und werden mit der Baugenehmigung versand.
 
Aus der Liste der zugelassenes Tiefbauunternehmen beauftragen Sie bitte ein Unternehmen mit der Herstellung Ihres Anschlusskanals. Die fertig gestellte Grundstücksanschlussleitung wird durch Mitarbeiter von medl in offener Baugrube abgenommen.

 
Für weiter Informationen, wenden Sie sich bitte an:

Falk Schönfelder Telefon (0208) 4501-310


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